Item adversus eum qui vi exemerit eum qui in ius vocaretur, cuiusve dolo alius exemerit:
von Karlotta am 30.04.2016
Ebenso gilt dies gegen jeden, der jemanden gewaltsam daran hindert, vor Gericht zu erscheinen, oder durch dessen Täuschung eine andere Person an einem solchen Erscheinen gehindert wird:
von leon.845 am 14.06.2020
Ebenso gegen denjenigen, der mit Gewalt denjenigen weggenommen hat, der vorgeladen war, oder durch dessen Arglist ein anderer weggenommen wurde: