Et qui dominus fuit purpurae, adversus eum qui subripuit habet furti actionem et condictionem, sive ipse est qui vestimentum fecit, sive alius.
von tristan861 am 03.07.2016
Und derjenige, der Eigentümer des Purpurs war, hat gegen denjenigen, der es entwendet hat, die Klage wegen Diebstahls und die Kondiktionsklage, sei es, dass er selbst das Kleidungsstück gefertigt hat oder ein ein anderer.
von michael848 am 29.10.2021
Der Eigentümer des violetten Materials kann sowohl eine Diebstahlklage als auch einen Herausgabeanspruch gegen denjenigen erheben, der es gestohlen hat, unabhängig davon, ob er selbst oder jemand anderes das Kleidungsstück angefertigt hat.