Nam extinctae res licet vindicari non possint, condici tamen a furibus et a quibusdam aliis possessoribus possunt.
von louisa.843 am 29.10.2024
Zerstörte Sachen können zwar nicht durch Vindikation geltend gemacht werden, können jedoch durch persönliche Klage von Dieben und bestimmten anderen Besitzern zurückgefordert werden.
von rebecca.8997 am 20.07.2016
Obwohl zerstörte Sachen nicht direkt geltend gemacht werden können, ist es möglich, von Dieben und einigen anderen Besitzern eine Entschädigung zu erlangen.