Sane uno casu qui possidet nihilo minus actoris partes obtinet, sicut in latioribus digestorum libris oppotunius apparebit.
von chayenne.w am 21.11.2020
Es gibt tatsächlich einen Fall, in dem der Besitzer gleichwohl die Rolle des Klägers übernimmt, wie in den umfangreicheren Bänden des Digests näher erläutert werden wird.
von victoria917 am 12.06.2022
In der Tat erhält in einem Fall derjenige, der besitzt, nichtsdestoweniger die Rolle eines Akteurs, wie in den umfangreicheren Büchern der Digesten passender erscheinen wird.