Ei vero qui possidet non est actio prodita per quam neget rem alterius esse.
von henri.9923 am 11.10.2024
Ein Besitzer hat keine rechtlichen Mittel, um zu bestreiten, dass etwas jemandem anderen gehört.
von amelie963 am 03.12.2016
Demjenigen, der besitzt, ist keine Handlung vorgesehen, durch die er bestreiten könnte, dass die Sache einem anderen gehört.