Est etiam prohibiti furti actio adversus eum qui furtum quaerere testibus praesentibus volentem prohibuerit.
von fynia.948 am 04.01.2014
Es gibt auch eine Rechtsverfolgung wegen Behinderung einer Durchsuchung, die gegen jeden eingeleitet werden kann, der jemanden daran hindert, in Anwesenheit von Zeugen nach gestohlener Eigentumsache zu suchen.
von malik863 am 17.05.2016
Es gibt auch eine Klage wegen verhinderten Diebstahls gegen denjenigen, der jemanden, der mit Zeugen anwesend Diebstahl suchen wollte, daran gehindert hat.