Omnium actionum, quibus inter aliquos apud iudices arbitrosve de qua re quaeritur, summa divisio in duo genera deducitur:
von yannick975 am 08.11.2014
Alle Rechtsverfahren, in denen Streitigkeiten zwischen Parteien vor Richtern oder Schiedsrichtern untersucht werden, lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:
von leopold9848 am 01.09.2019
Von allen Handlungen, bei denen zwischen Personen vor Richtern oder Schiedsrichtern bezüglich irgendeiner Angelegenheit Untersuchung angestellt wird, wird die höchste Einteilung in zwei Arten vorgenommen: