In summa sciendum est, de omni inuria eum qui passus est posse vel criminaliter agere vel civiliter.
von florentine.t am 08.12.2018
Zusammenfassend muss man wissen, dass derjenige, der eine Verletzung erlitten hat, entweder strafrechtlich oder zivilrechtlich vorgehen kann.
von jannick.e am 16.05.2022
Zusammenfassend kann jeder, der Unrecht erlitten hat, entweder strafrechtliche oder zivilrechtliche Schritte einleiten.