Quae competit ob eam rem, quod se pulsatum quis verberatumve, domumve suam vi introitum esse dicat.
von mathias.j am 05.03.2019
Diese Rechtshandlung gilt, wenn jemand behauptet, körperlich misshandelt worden zu sein oder dass in sein Haus gewaltsam eingedrungen eingedrungen wurde.
von ewa.8996 am 10.11.2020
Welches aufgrund dieser Angelegenheit anwendbar ist, weil jemand behauptet, geschlagen oder misshandelt worden zu sein oder dass sein Haus gewaltsam betreten worden sei.