Item si putator ex arbore deiecto ramo servum tuum transeuntem occiderit, si prope viam publicam aut vicinalem id factum est neque praeclamavit, ut casus evitari possit, culpae reus est:
von miran946 am 14.10.2022
Ebenso, wenn ein Baumschneider durch einen herabgeworfenen Ast einen vorübergehenden Sklaven getötet hat, wenn dies nahe einer öffentlichen oder Anliegerstraße geschah und er nicht vorher gerufen hat, sodass der Unfall hätte vermieden werden können, ist er der Fahrlässigkeit schuldig:
von sofie.8823 am 06.06.2020
Ebenso ist ein Baumschneider schuldig fahrlässig zu handeln, wenn er durch das Herabfallen eines Astes einen Sklaven tötet, der gerade vorbeigegangen ist, und wenn dies in der Nähe eines öffentlichen oder lokalen Weges geschah und er keine Warnung ausgerufen hat, sodass der Unfall hätte vermieden werden können: