Nam si id a milite quidem in Campo, locove ubi solitum est exercitari, admissum est, nulla culpa eius intellegitur:
von marvin.954 am 24.06.2020
Denn wenn ein Soldat dies auf dem Übungsgelände oder an einem anderen Ort, an dem normalerweise trainiert wird, begeht, wird ihm keine Schuld zugerechnet:
von amelie.q am 14.06.2024
Denn wenn dies von einem Soldaten tatsächlich auf dem Campus oder an einem Ort, an dem üblicherweise Übungen stattfinden, begangen wurde, wird ihm keine Schuld zugerechnet: