Nam interventu novae personae nova nascitur obligatio et prima tollitur translata in posteriorem, adeo ut interdum, licet posterior stipulatio inutilis sit, tamen prima novationis iure tollatur:
von barbara.j am 28.09.2018
Durch das Dazwischentreten einer neuen Person entsteht eine neue Verpflichtung, und die erste wird durch Übertragung in die nachfolgende beseitigt, und zwar in einem solchen Maße, dass manchmal, obwohl die nachfolgende Stipulation unwirksam sein mag, dennoch die erste kraft des Novationsrechts beseitigt wird:
von celina.b am 10.03.2014
Wenn eine neue Person einbezogen wird, entsteht eine neue Verpflichtung und die ursprüngliche wird durch Übertragung aufgehoben, und zwar derart, dass mitunter selbst dann, wenn die neue Vereinbarung unwirksam ist, die ursprüngliche Verpflichtung nach den Regeln der Novation aufgehoben wird: