Sed id quod ex alia causa debetur potest in stipulationem deduci et per acceptilationem dissolvi.
von janis.852 am 12.04.2019
Eine Verbindlichkeit, die aus einer anderen Rechtsgrundlage entsteht, kann in einen förmlichen Vertrag umgewandelt und sodann durch einen formellen Erlass aufgehoben werden.
von anna.lena833 am 29.04.2023
Was aus einem anderen Rechtsgrund geschuldet wird, kann in eine Stipulation überführt werden und durch Acceptilation aufgelöst werden.