Item si reus solverit, etiam ii qui pro eo intervenerunt liberantur.
von helene.b am 14.07.2013
Wenn der Beklagte bezahlt hat, werden auch diejenigen, die für ihn interveniert haben, befreit.
von johann.825 am 20.04.2015
Wenn der Beschuldigte zahlt, werden auch diejenigen, die als Bürgen für ihn eingetreten sind, von ihrer Verpflichtung befreit.