Quae sane nemo curaturus esset, si de eo quod quis impendisset nullam habiturus esset actionem.
von noel904 am 03.06.2024
Niemand würde sich wirklich um diese Dinge kümmern, wenn er keine rechtlichen Schritte zur Erstattung seiner Auslagen unternehmen könnte.
von milan.963 am 07.06.2020
Welche Dinge gewiss niemand sich angelegen sein ließe, wenn er in Bezug auf das, was er aufgewendet hat, keine Rechtsverfolgung hätte.