Quippe ita nascuntur istae actiones, si sine mandato quisque alienis negotiis gerendis se obtulerit:
von jonte.d am 19.02.2016
Diese rechtlichen Ansprüche entstehen, wenn jemand sich bereit erklärt, die Angelegenheiten einer anderen Person zu verwalten, ohne dazu befugt zu sein:
von helen.827 am 11.12.2020
Tatsächlich entstehen solche Handlungen, wenn jemand ohne Auftrag sich anbietet, fremde Angelegenheiten zu führen: