Susceptum autem consummandum aut quam primum renuntiandum est, ut aut per semet ipsum aut per alium eandem rem mandator exsequatur.
von noemie957 am 23.10.2022
Was unternommen wurde, muss entweder vollendet oder schnellstmöglich aufgegeben werden, damit der Auftraggeber die Angelegenheit entweder selbst oder durch einen anderen ausführen kann.
von lana.l am 20.11.2019
Eine angenommene Aufgabe muss entweder sofort erledigt oder umgehend abgelehnt werden, damit der Auftraggeber die Arbeit selbst ausführen oder jemand anderen damit beauftragen kann.