Cum alioquin stricta iuris ratione non possent liberari, quia alii solvissent, quam cui solvere debuerint.
von caroline.979 am 08.09.2019
Während sie nach strenger Rechtsauslegung nicht hätten befreit werden können, weil andere an eine Stelle gezahlt hatten, an die sie nicht hätten zahlen sollen.
von tessa.i am 23.12.2013
Nach strengen Rechtsgrundsätzen konnten sie nicht von ihrer Verpflichtung befreit werden, da die Zahlung von anderen geleistet wurde als von denjenigen, die sie hätten leisten sollen.