Plus petere intellegitur, quia electionem adversario tollit, cui stipulationis iure liberum fuit aliud solvere quam quod peteretur.
von marie.9812 am 25.06.2015
Er gilt als mehr zu fordern, weil er dem Gegner die Wahlmöglichkeit nimmt, dem kraft Vertragsvereinbarung frei gestanden hatte, etwas anderes zu zahlen als das, was gefordert wurde.
von ahmad.8889 am 30.12.2017
Jemand wird als jemand angesehen, der einen übermäßigen Anspruch geltend macht, wenn er dem Beklagten die Möglichkeit verwehrt, auf eine andere Weise zu zahlen, obwohl der Beklagte nach der Vereinbarung das Recht hatte, eine alternative Zahlungsform zu wählen.