Et huic simile est quod placuit, si debitores manumisso dispensatore Titii per ignorantiam liberto solverint, liberari eos:
von joel.r am 21.03.2024
Und ähnlich verhält es sich mit der Festlegung, dass Schuldner, wenn der Verwalter des Titius freigelassen worden war, durch Unwissenheit an den Freigelassenen zahlten, von ihrer Verpflichtung befreit werden:
von friederike908 am 19.05.2017
Es galt eine ähnliche Regel, dass Schuldner, die unwissentlich an jemanden zahlen, der ehemals der Verwalter des Titius war und inzwischen freigelassen wurde, von ihrer Schuld befreit werden: