Licet enim poenam istius facti nomine praestiteris, non tamen ullam habes adversus Titium actionem.
von julia.y am 01.05.2018
Obwohl Sie die Strafe für diese Tat tatsächlich geleistet haben, steht Ihnen dennoch keine Klage gegen Titius zu.
von amara.m am 08.11.2014
Auch wenn Sie die Strafe für diese Handlung bereits entrichtet haben, steht Ihnen gegen Titius keinerlei Klagerecht zu.