Sufficit enim talem diligentiam in communibus rebus adhibere socium, qualem suis rebus adhibere solet.
von kyra.q am 22.12.2017
Es reicht, wenn ein Partner in gemeinsamen Angelegenheiten eine solche Sorgfalt walten lässt, wie er sie gewohnt ist bei seinen eigenen Angelegenheiten.
von mehmet.855 am 03.02.2019
Es reicht, wenn ein Partner in gemeinsamen Angelegenheiten dieselbe Sorgfalt walten lässt, die er üblicherweise in seinen persönlichen Angelegenheiten zeigt.