Quintus Mucius contra naturam societatis talem pactionem esse existimavit et ob id non esse ratam habendam.
von marla.h am 21.08.2021
Quintus Mucius glaubte, dass diese Art von Vereinbarung gegen die grundlegenden Prinzipien einer Partnerschaft verstieß und daher nicht als gültig betrachtet werden sollte.
von jara839 am 08.01.2017
Quintus Mucius betrachtete eine solche Vereinbarung als gegen die Natur der Gesellschaft verstoßend und hielt sie deshalb für nicht rechtsgültig.