Ut ecce de praediis quae perpetuo quibusdam fruenda traduntur, id est ut, quamdiu pensio sive reditus pro his domino praestetur, neque ipsi conductori neque heredi eius, cuive conductor heresve eius id praedium vendiderit aut donaverit aut dotis nomine dederit aliove quo modo alienaverit auferre liceat.
von christina.n am 30.06.2018
Was beispielsweise Grundbesitz betrifft, der bestimmten Personen zur immerwährenden Nutzung übertragen wird, bedeutet dies, dass, solange die Zahlung oder Einkünfte dafür an den Herrn entrichtet werden, weder dem Pächter selbst noch seinem Erben, noch demjenigen, an den der Pächter oder sein Erbe diesen Grundbesitz verkauft, verschenkt, als Mitgift gegeben oder auf andere Weise veräußert hat, erlaubt sein soll, diesen zu entziehen.
von evelyn.871 am 04.09.2020
Nehmen wir zum Beispiel den Fall von Liegenschaften, die bestimmten Personen zur dauerhaften Nutzung überlassen werden: Solange die Miete oder Einkünfte für diese Liegenschaften an den Eigentümer gezahlt werden, kann die Liegenschaft weder dem Mieter noch dessen Erben, noch jemandem, an den der Mieter oder dessen Erbe die Liegenschaft verkauft, verschenkt, als Mitgift gegeben oder auf andere Weise übertragen hat, entzogen werden.