Et placuit, non esse locationem et conductionem, sed proprium genus esse contractus.
von aaliyah.947 am 19.04.2020
Es wurde entschieden, dass es sich nicht um eine Miete und Pacht handelt, sondern um eine eigene Vertragsart.
von matheo.i am 09.05.2024
Es wurde festgestellt, dass es sich nicht um einen Mietvertrag handelte, sondern um eine eigenständige Vertragsart.