Sed et si post emptionem fundo aliquid per alluvionem accessit, ad emptoris commodum pertinet:
von leopold.9881 am 09.11.2023
Sollte dem Grundstück nach dem Kauf durch Anlandung etwas hinzugefügt worden sein, so fällt dies zum Vorteil des Käufers:
von jara922 am 24.02.2015
Wird nach dem Erwerb dem Grundstück durch natürliche Ablagerungen Land hinzugefügt, so fällt der Vorteil dem Käufer zu: