Nam in ceteris rebus an pretium esse possit, veluti homo aut fundus aut toga alterius rei pretium esse possit, valde quaerebatur.
von lewin.934 am 13.01.2020
Es gab viel Diskussion darüber, ob andere Gegenstände als Zahlungsmittel dienen könnten, wie etwa ob eine Person, ein Grundstück oder ein Kleidungsstück als Bezahlung für etwas anderes verwendet werden könnte.