Unde imter absentes quoque talia negotia contrahuntur, veluti per epistulam aut per nuntium.
von lia.906 am 31.07.2017
Daher werden auch zwischen abwesenden Personen solche Geschäfte abgeschlossen, wie etwa durch einen Brief oder durch einen Boten.
von lewi.h am 25.05.2019
Deshalb können Geschäfte auch zwischen Personen abgewickelt werden, die nicht anwesend sind, beispielsweise per Brief oder durch einen Boten.