Nam eorum obligatio accessio est principalis obligationis nec plus in accessione esse potest quam in principali re.
von hasan863 am 02.06.2018
Denn ihre Verpflichtung ist ein Nebenzusatz der Hauptverpflichtung, und es kann im Nebenzusatz nicht mehr geben als in der Hauptsache.
von marcus851 am 16.04.2015
Da die Nebenobligation akzessorisch zur Hauptobligation ist, kann die Nebenobligation die Hauptobligation nicht überschreiten.