Nam si prius Titio spoponderit, deinde alio interrogante spondeat, alia atque alia erit obligatio nec creduntur duo rei stipulandi esse.
von angelina.938 am 09.09.2020
Wenn jemand zunächst Titius ein Versprechen gibt und dann auf Anfrage einer anderen Person ein weiteres Versprechen macht, handelt es sich um zwei getrennte Verpflichtungen, und die beiden Parteien gelten nicht als gemeinsame Gläubiger desselben Versprechens.
von heinrich942 am 10.05.2023
Denn wenn er zunächst Titius versprochen hat und dann auf Anfrage einer anderen Person verspricht, wird es eine und eine andere Verpflichtung sein, und sie gelten nicht als zwei Vertragsparteien, die vereinbaren.