Ideoque si quis ex fideiussoribus eo tempore solvendo non sit, hoc ceteros onerat.
von neo976 am 24.09.2013
Wenn daher einer der Bürgen zu dem Zeitpunkt insolvent wird, müssen die anderen die Last tragen.
von leon.n am 14.03.2016
Und daher lastet auf den anderen die Verpflichtung, wenn zu jener Zeit einer der Bürgen nicht zahlungsfähig ist.