Per contrarium evenit, ut, licet quis in familia defuncti sit mortis tempore, tamen suus heres non fiat, veluti si post mortem suam pater iudicatus fuerit reus perduellionis, ac per hoc memoria eius damnata fuerit:
von tyler934 am 25.01.2015
Es geschieht im Gegenteil, dass jemand, obwohl er sich zum Zeitpunkt des Todes in der Familie des Verstorbenen befindet, dennoch nicht zum Erben (suus heres) wird, wie zum Beispiel wenn der Vater nach seinem Tod wegen Hochverrats verurteilt worden wäre und dadurch sein Andenken verurteilt worden wäre.
von finn.h am 29.12.2023
Das Gegenteil kann eintreten: Selbst wenn jemand zum Zeitpunkt des Todes zur Familie des Verstorbenen gehört, kann er dennoch nicht automatisch Erbe werden. Dies geschieht beispielsweise, wenn der Vater nach seinem Tod wegen Hochverrats verurteilt und sein Andenken folglich für entehrt erklärt wird.