Sed cum hoc materiam litium contentiosis hominibus praestabat, forte post tempus tales allegationes opponentibus et non praesentes esse vel se vel adversarios suos contendentibus:
von emily.937 am 07.11.2021
Da dies streitlustige Menschen zum Anlass für Rechtsstreitigkeiten gab, wobei sie später solche Behauptungen aufstellten und argumentierten, dass weder sie noch ihre Gegner anwesend waren:
von neo927 am 08.01.2024
Aber als dies den streitlustigen Menschen Material für Rechtsstreitigkeiten bot, zufällig nach einiger Zeit denjenigen, die solche Anschuldigungen vorbrachten und weder sich selbst noch ihre Gegner als anwesend behaupteten: