Ei, qui tuo iuri subiectus est, si stipulatus sis, tibi adquiris, quia vox tua tamquam filii sit, sicuti filii vox tamquam tua intellegitur in his rebus quae tibi adquiri possunt.
von rayan.836 am 20.08.2015
Wenn Sie mit jemandem, der Ihrer rechtlichen Autorität untersteht, einen formellen Vertrag schließen, erwerben Sie die Vorteile für sich selbst, da Ihre Stimme gleichsam als die Ihres Sohnes gilt, so wie die Stimme Ihres Sohnes in Angelegenheiten, in denen Sie Vorteile erhalten können, als Ihre eigene betrachtet wird.
von samuel8975 am 14.03.2014
Wenn du eine Vereinbarung mit jemandem triffst, der deiner Rechtsgewalt unterworfen ist, erwirbst du für dich selbst, weil deine Stimme wie die eines Sohnes gilt, ebenso wie die Stimme eines Sohnes als deine in Angelegenheiten verstanden wird, die für dich erworben werden können.