Suchen
Sed placet, non plus quam partem dimidiam ei adquiri.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von alessia904 am 29.03.2014Es ist beschlossen, dass ihm nicht mehr als der halbe Teil zugesprochen wird.
von ada.856 am 22.04.2014Es ist festgelegt, dass er nicht mehr als die Hälfte erwerben soll.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum