Si quis alii quam cuius iuri subiectus sit stipuletur, nihil agit.
von marie.906 am 25.09.2019
Wenn jemand eine Vereinbarung mit einer Person trifft, die nicht der Autorität untersteht, der er selbst unterworfen ist, so handelt er rechtlich unwirksam.
von marlene.956 am 05.07.2016
Wenn jemand einem anderen ein Versprechen gibt als der Person, über die er rechtlich steht, hat das Versprechen keine rechtliche Wirkung.