Nec impedimento erit dies aut condicio, quo minus ab eo qui pure obligatus est petatur.
von martin.u am 18.07.2013
Weder Zeit noch Umstände werden jemanden daran hindern, Ansprüche gegen eine unbedingt verpflichtete Person geltend zu machen.
von ecrin879 am 07.10.2017
Weder Tag noch Bedingung werden ein Hindernis sein, wodurch nicht von demjenigen gefordert werden kann, der unbedingt verpflichtet wurde.