Quodsi vivo testatore dies venerit aut condicio extiterit, Papinianus scripsit, utile esse nihilo minus legatum, quia semel constitit.
von yasin.841 am 18.12.2022
Wenn der festgelegte Termin eintritt oder die Bedingung erfüllt wird, während der Erblasser noch lebt, erklärt Papinian, dass das Vermächtnis gleichwohl vollständig gültig bleibt, da es von Anfang an rechtmäßig begründet wurde.