Quodsi vivo testatore dies venerit aut condicio extiterit, Papinianus scripsit, utile esse nihilo minus legatum, quia semel constitit.
von joana.864 am 22.12.2017
Wenn jedoch während des Lebens des Erblassers die Frist eingetreten oder die Bedingung erfüllt ist, schrieb Papinianus, dass das Vermächtnis gleichwohl gültig sei, da es einmal rechtmäßig begründet wurde.
von yasin.841 am 18.12.2022
Wenn der festgelegte Termin eintritt oder die Bedingung erfüllt wird, während der Erblasser noch lebt, erklärt Papinian, dass das Vermächtnis gleichwohl vollständig gültig bleibt, da es von Anfang an rechtmäßig begründet wurde.