Quid ergo, si post addictionem libertatum conservandarum causa factam in integrum sit restitutus?
von helena.b am 17.06.2024
Was wäre demnach, wenn nach der Zuweisung zum Zweck der Erhaltung der Freiheiten er in seinen vorherigen Rechtszustand wiederhergestellt würde?
von richard968 am 07.10.2023
Was geschieht dann, wenn er nach der Zuweisung zur Sicherung der Freiheiten in seine ursprüngliche Position zurückversetzt wird?