Usus etenim et ususfructus, licet his antea connumerabantur, attamen capitis deminutione minima eos tolli nostra prohibuit constitutio.
von anabelle863 am 09.11.2019
Unser Gesetz hat verboten, dass Nutzungs- und Nießbrauchsrechte durch eine geringfügige Änderung des Zivilstatus beendet werden können, auch wenn sie früher zu solchen Fällen gezählt wurden.
von chiara.k am 11.07.2016
Für Nutzung und Nießbrauch, obwohl diese früher zu ihnen gezählt wurden, hat unsere Verfassung dennoch deren Vernichtung durch eine geringfügige Statusminderung verboten.