Ecce enim cum paterfamilias sese in adrogationem dat, omnes res eius corporales et incorporales quaeque ei debitae sunt, adrogatori ante quidem pleno iure adquirebantur, exceptis his quae per capitis deminutionem pereunt, quales sunt operarum obligationes et ius adgnationis.
von karolin.8969 am 19.08.2020
Denn siehe, wenn ein Familienoberhaupt sich in die Adrogation begibt, werden ihm alle seine körperlichen und unkörperlichen Sachen und die ihm geschuldeten Sachen, die zuvor vollrechtlich erworben wurden, an den Adrogator übertragen, ausgenommen diejenigen, die durch Statusminderung untergehen, wie etwa Dienstleistungsverpflichtungen und das Agnationsrecht.
von nisa927 am 07.11.2023
Wenn ein Haushaltsvorstand sich zur Adoption stellt, werden sämtliche seine Vermögenswerte, sowohl körperliche als auch unkörperliche, sowie ihm geschuldete Forderungen, vollständig auf den Adopter übertragen, ausgenommen jene Rechte, die durch Änderung des Zivilstatus verloren gehen, wie Arbeitsobliegenheiten und Verwandtschaftsrechte.