Minima autem capitis deminutione tutoris, veluti si se in adoptionem dederit, legitima tantum tutela perit, ceterae non pereunt.
von larissa.914 am 19.12.2016
Durch die geringste Statusänderung eines Vormunds, wie wenn er sich zur Adoption begeben würde, erlischt nur die gesetzliche Vormundschaft, die anderen erlöschen nicht.
von vivien935 am 20.08.2018
Wenn ein Vormund die geringste Änderung seines Rechtsstatus erfährt, wie etwa seine Hingabe zur Adoption, endet nur die gesetzliche Vormundschaft, während andere Vormundschaftsarten weiterhin gültig bleiben.