Cum vero maiores centenariis sint, si heredes vel bonorum possessores liberos habeant sive unum sive plures cuiuscumque sexus vel gradus, ad eos successionem parentum deduximus, omnibus patronis una cum sua progenie semotis.
von fillipp.g am 09.02.2023
Wenn sie tatsächlich größer als Centenare sind, haben wir, falls die Erben oder Besitzer von Gütern Kinder haben, sei es einer oder mehrere, welchen Geschlechts oder Grades auch immer, die Nachfolge der Eltern an sie weitergeleitet, wobei alle Schutzherren samt ihrer Nachkommenschaft entfernt wurden.
von emile.828 am 03.06.2017
In Fällen, in denen Vermögenswerte mehr als 100.000 wert sind, haben wir, falls die Erben oder Vermögensinhaber Kinder haben - sei es einer oder mehrere, welchen Geschlechts oder Verwandtschaftsgrades auch immer - ihnen das Erbe ihrer Eltern zugesprochen, unter Ausschluss aller Schutzherren und deren Nachkommen.