Cautum est enim ut ex bonis eius qui sestertiorum centum milium patrimonium reliquerit et pauciores quam tres liberos habebat, sive is testamento facto, sive intestato mortuus erat, virilis pars patrono deberetur.
von milla.936 am 09.03.2017
Es war vorgesehen, dass aus dem Vermögen desjenigen, der ein Vermögen von hunderttausend Sesterzen hinterlassen hatte und weniger als drei Kinder besaß, unabhängig davon, ob er mit oder ohne Testament verstorben war, ein Männeranteil dem Patronus geschuldet war.
von connor.a am 05.12.2014
Es wurde festgelegt, dass der Patron bei einem Nachlass von 100.000 Sesterzen und weniger als drei Kindern einen gleichen Anteil erhalten sollte, unabhängig davon, ob der Erblasser ein Testament hinterlassen hatte oder nicht.