Repetitis itaque omnibus quae iam tradidimus, apparet, non semper eos qui parem gradum cognationis optinent pariter vocari, eoque amplius nec eum quidem qui proximior sit cognatus semper potiorem esse.
von lars.8963 am 16.10.2019
Daher erscheint es, nachdem wir alle vorherigen Ausführungen wiederholt haben, dass diejenigen, die einen gleichen Grad der Verwandtschaft haben, nicht immer gleichermaßen berücksichtigt werden, und darüber hinaus nicht einmal derjenige, der der nächste Verwandte ist, stets der Bevorzugte ist.
von ksenia.o am 07.02.2022
Nach Überprüfung all dessen, was wir bereits erörtert haben, ist klar, dass Personen mit dem gleichen Verwandtschaftsgrad nicht immer gleichermaßen zur Erbberechtigung aufgerufen werden, und darüber hinaus hat auch ein näher verwandter Angehöriger nicht immer Vorrang.