Novissime sciendum est, etiam illos liberos qui vulgo quaesiti sunt ad matris hereditatem ex hoc senatusconsulto admitti.
von aleksandar979 am 17.12.2022
Man sollte wissen, dass auch uneheliche Kinder nach diesem Senatsbeschluss von ihrer Mutter erbberechtigt sind.
von pia.864 am 27.02.2017
Schließlich muss bekannt sein, dass selbst jene Kinder, die aus dem gemeinen Volk stammten, gemäß diesem Senatsbeschluss zum Erbe der Mutter zugelassen werden.