Licet autem volgo quaesitus sit filius filiave, potest ad bona eius mater ex Tertulliano senatusconsulto admitti.
von lorenz.g am 01.09.2013
Obwohl ein Sohn oder eine Tochter unehelich geboren wurde, kann die Mutter gemäß dem Tertullianischen Senatsbeschluss zu seinem Vermögen zugelassen werden.
von sara.h am 18.05.2018
Selbst wenn ein Kind unehelich geboren wurde, kann die Mutter nach dem Tertullianischen Dekret dessen Vermögen erben.