Praeferuntur autem matri liberi defuncti, qui sui sunt quive suorum loco, sive primigradus sive ulterioris.
von rose.q am 29.07.2021
Die Kinder des Verstorbenen, die eigene oder an Kindes statt sind, sei es ersten oder weiteren Grades, werden der Mutter vorgezogen.
von lenardt.878 am 01.08.2019
Die Kinder des Verstorbenen haben Vorrang vor der Mutter bei der Erbfolge, unabhängig davon, ob sie direkte Erben sind oder die Stelle direkter Erben einnehmen, und unabhängig davon, ob es unmittelbare Kinder oder weiter entfernte Nachkommen sind.