Media autem iurisprudentia quae erat lege quidem duodecim tabularum iunior imperiali autem dispositione anterior, subtilitate quadam excogitata, praefatam differentiam inducebat et penitus eas a successione adgnatorum repellebat, omni alia successione incognita, donec praetores, paulatim asperitatem iuris civilis corrigentes, sive quod deest adimplentes, humano proposito alium ordinem suis edictis addiderant et, cognationis linea proximitatis nomine introducta, per bonorum possessionem eas adiuvabant et pollicebantur his bonorum possessionem quae unde cognati appellatur.
von yasmine.h am 27.08.2019
Die mittlere Periode der Rechtsauslegung, die nach den Zwölf Tafeln, aber vor dem kaiserlichen Recht lag, schuf durch geschickte Argumentation eine Unterscheidung. Sie sperrte Frauen vollständig von der Erbfolge über männliche Verwandte aus, ohne alternative Erbwege. Schließlich milderten die Präetoren nach und nach diese harten zivilrechtlichen Regelungen und füllten die Lücken. Mit humanitären Absichten etablierten sie durch ihre Edikte eine neue Ordnung. Indem sie Blutsverwandtschaft als Grundlage für Erbrechte einführten, halfen sie Frauen durch das Besitzrecht und versprachen ihnen Erbrechte nach der Bestimmung der Erbfolge durch Blutsverwandte.
von carolin.g am 29.12.2015
Die mittlere Rechtswissenschaft, die zwar jünger als das Gesetz der Zwölf Tafeln, aber älter als die kaiserliche Verfügung war, hatte durch eine gewisse Subtilität den vorerwähnten Unterschied eingeführt und vertrieb sie vollständig aus der Erbfolge der Agnaten, wobei jede andere Erbfolge unbekannt blieb, bis die Prätoren allmählich die Härte des Zivilrechts korrigierend oder das Fehlende ergänzend, mit humaner Absicht einen anderen Ordnungsweg durch ihre Edikte hinzugefügt und die Linie der Kognation unter dem Namen der Nähe eingeführt hatten, sie durch Bonorum Possessio unterstützten und ihnen die Bonorum Possessio versprachen, die als Unde Cognati bezeichnet wird.