Sed cum ante testamentum factum codicilli facti erant, Papinianus ait, non aliter vires habere quam si speciali postea voluntate confirmentur.
von pauline.x am 23.09.2019
Wenn jedoch Kodizille vor der Erstellung des Testaments gemacht wurden, sagt Papinianus, dass sie nicht anders Gültigkeit haben, als wenn sie später durch eine besondere Verfügung bestätigt werden.
von lian.861 am 26.08.2021
Nach Papinian sind Kodizille, die vor einem Testament erstellt wurden, nur dann gültig, wenn sie später durch eine ausdrückliche Erklärung speziell bestätigt werden.